Partner Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2026

Es ist wichtig, dass Sie sich gründlich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) vertraut machen, bevor Sie die Bounce-Plattform nutzen. Diese Bedingungen enthalten wesentliche Informationen über Bounce sowie über Ihre Rechte und Pflichten.

Wichtige Grundsätze

  • Bounce bietet Partnern mit verfügbarem Lagerraum eine Online-Plattform, die es ihnen ermöglicht, direkt mit Kunden in Kontakt zu treten, die ihr persönliches Hab und Gut einlagern möchten. 
  • Bounce kann außerdem Schließfächer an Orten erlauben, welche von Bounce oder Partnerstandorten verwaltet werden. Schließfächer können im Besitz von Bounce oder einer Drittpartei sein oder von Bounce oder einer Drittpartei betrieben werden.
  • Gewisse Partner können unter einer separaten Lieferdienstvereinbarung mit Bounce an Liefer- und Abholdiensten für den persönlichen Besitz von Kunden durch die Bounce-Plattform teilnehmen.
  • Auch Bounce selbst kann diese Dienste anbieten, einschließlich entsprechender Zusatzangebote. 
  • Wenn Sie sich als Partner bei Bounce registrieren, werden Sie aufgefordert, diesen Bedingungen zuzustimmen, die eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Bounce darstellen. Es kann auch sein, dass Sie zusätzlichen Bedingungen zustimmen müssen, die diese Bedingungen ergänzen.
  • Diese Bedingungen können gelegentlich von uns geändert werden. Bei wesentlichen Änderungen werden Sie mindestens fünfzehn (15) Tage im Voraus über solche Änderungen informiert.
  • Wenn Sie Fragen oder Kommentare zu Bounce oder diesen Bedingungen haben, kontaktieren Sie bitte partnersupport@bounce.com.

ÜBER UNS

Wir sind Bounce Inc., ein Unternehmen aus Delaware mit der eingetragenen Adresse 548 Market St PMB 60414, in San Francisco, Kalifornien. Sie können uns unter partnersupport@bounce.com erreichen.

DEFINITIONEN

Buchung“ bezeichnet eine vom Kunden vorgenommene Reservierung für die Inanspruchnahme einer oder mehrerer Dienste, die vom Partner oder eventuell von Bounce erbracht werden.

Bounce“ steht für Bounce Inc. („Bounce“, „wir“ oder „uns“).

Bounce-Plattform“ bezeichnet die Websites und mobilen Anwendungen von Bounce, einschließlich der Websites und mobilen Anwendungen, die von Bounce betrieben werden oder mit Bounce in Verbindung stehen, über die Kunden Dienstleistungen finden, buchen sowie bezahlen können und über die Partner Buchungen verwalten.

Bounce-Namen, -Marken oder -Werke“ bezeichnet Bounce, seine Tochtergesellschaften oder die Firmennamen, Logos, Produkt- oder Dienstleistungsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, andere Eigentumsangaben oder Urheberrechte von Bounce, seinen Tochtergesellschaften, seiner Lizenzgeber oder jegliche dieser, welche sie einführen.

Provision“ bezeichnet einen festen Betrag (in Dollar, Euro, Pfund oder einer anderen einschlägigen Währung) oder einen Prozentsatz, der dem Partner für jede 24-Stunden-Periode für jedes vom Partner aufbewahrte Kundeneigentum gezahlt wird.

Kunde“ bezeichnet einen Kunden, welcher eine oder mehrere Dienstleistungen von Bounce bestellt hat oder bestellen möchte.

Kundeneigentum oder Eigentum“ bezeichnet jegliches persönliches Eigentum eines Kunden oder Gegenstände im Besitz oder in der Verfügung eines Kunden, die in Verbindung mit den Diensten vorübergehend eingelagert, weitergeleitet oder anderweitig in Verbindung mit den Diensten verarbeitet werden. Jegliche Verweise auf „Gegenstände“ in dieser Vereinbarung beschreiben Kundeneigentum.

Schließfach“ beschreibt eine automatisierte und sichere Lagereinheit, auf welche Kunden unabhängig mithilfe von Zugriffsdaten ohne Übergabe in Person zugreifen können.

Marketingmaterial“ umfasst Muster, Aufkleber, Schilder, Kataloge, Literatur und alle anderen auf Bounce bezogenen Marketing- und Werbematerialien.

Partnerstandort(e)“ bezeichnet den/die Standort(e) und/oder Räumlichkeiten des Partners, an denen der Partner Kunden Lagerfläche oder Schließfächer anbietet.

Verbotene Gegenstände“ sind alle Gegenstände, die durch das Gesetz, die Vereinbarungen des Kunden mit Bounce oder die Richtlinien von Bounce zur akzeptablen Nutzung verboten sind.

Dienstleistungen“ bezeichnet die sichere vorübergehende Aufbewahrung von Taschen und Gepäck (einschließlich in Schließfächern), die Weiterleitung von Lieferungen, die vom Partner, über die Websites und mobilen Anwendungen, die von Bounce betrieben werden und/oder mit Bounce in Verbindung stehen, oder eventuell von Bounce in Bezug auf das Kundeneigentum erbracht und von Bounce vermittelt werden.

1. ALLGEMEINES

1.1. Bounce bietet eine Online-Plattform für Partner, welche verfügbare Lagerflächen an ihrem bzw. ihren Partnerstandort(en) besitzen, um Kontakte zu Kunden herzustellen, die ihr Eigentum einlagern möchten. Die Bounce-Plattform erlaubt es Partnern auch, sich mit Kunden in Verbindung zu setzen, welche ihr persönliches Eigentum zu solchen Standorten zugestellt und an diesen Standorten abgeholt bekommen möchten. Dies unterliegt einer anderen Lieferdienstvereinbarung mit Bounce. Bounce kann solche Dienste auch selbst anbieten. Bounce kann auch Schließfächer an Standorten bereitstellen, welche von Bounce verwaltet werden oder bei Partnerstandort(en) sind. Diese Schließfächer können gegebenenfalls im Besitz und betrieben von Bounce oder Dritten sein.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln Ihren Zugang zur Bounce-Plattform und deren Nutzung. Sie müssen diese Bedingungen sorgfältig lesen und ihnen zustimmen, bevor Sie auf die Bounce-Plattform zugreifen und sie nutzen können. Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen begründet eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen und Bounce und ersetzt ausdrücklich frühere Vereinbarungen oder Absprachen. Bounce und Partner werden in diesen Bedingungen jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet.

1.3. Diese Bedingungen gelten, soweit sie nicht im Widerspruch zu anderen Bedingungen stehen, die speziell für die Dienste gelten. Gelegentlich werden Sie möglicherweise aufgefordert, zusätzlichen Bedingungen zuzustimmen.

2. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN

2.1. Um auf der Bounce-Plattform aufgeführt zu werden, müssen Partner Bounce alle nach billigem Ermessen erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, um ein Profil des Partners und der Partnerstandorte, welche vom Partner betrieben werden oder zum Partner gehören auf der Bounce-Plattform zu erstellen. Dazu gehören insbesondere das Logo des Partners, die E-Mail-Adresse, eine Beschreibung und Fotografien des bzw. der Partnerstandort(e), Informationen zu den Öffnungszeiten sowie weitere relevante Angaben, welche manuell oder durch eine Integration bereitgestellt werden können. (Diese gesammelten Daten werden als „Profilinformationen“ bezeichnet.)

2.2. Jeder Partner muss sicherstellen, dass alle den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen über den/die Partnerstandort(e) oder Zugriff auf Dienste an solchen Standorten jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Partner müssen Bounce und die Kunden zeitnah über jegliche Änderungen oder Umstände informieren, welche den Kundenzugriff auf einen Partnerstandort oder die an einem solchen Standort angebotenen Dienste wesentlich betreffen, ob verbal, schriftlich oder durch eine Integration, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen in den Öffnungszeiten, die dauerhafte oder vorübergehende Schließung des Partnerstandorts bzw. der Partnerstandorte, Zugriffseinschränkungen, Aussetzen der Dienste oder die Kündigung des Kontos des Bounce-Partners.

2.3. Sollte ein Partner seine Öffnungszeiten ändern, was sich auf eine bestehende oder zukünftige Buchung auswirkt oder auswirken könnte, ist der Partner verpflichtet, Bounce unverzüglich unter partnersupport@bounce.com zu informieren. Ist ein Partnerstandort zum Zeitpunkt der Ankunft eines Kunden geschlossen oder erfüllt der Partner in anderer Weise seine Verpflichtungen aus einer bestehenden Buchung nicht – einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorzeitiges Schließen und Zurückhalten des Kundeneigentums am Partnerstandort –, hat der säumige Partner keinen Anspruch auf Provision oder andere Gebühren für diese Buchung. Darüber hinaus kann der säumige Partner für alle Kosten haftbar gemacht werden, die aufgrund seiner Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer bestehenden Buchung entstehen. Diese Kosten können unter anderem Transportkosten des Kundeneigentums zum Standort des Kunden sowie Ansprüche des Kunden beinhalten, der sein Eigentum aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Partner unter einer bestehenden Buchung nicht zurückerhalten hat. Vorsorglich wird angemerkt, dass Abschnitt 2.3 keine Schließfächer betrifft, welche bei einem Partnerstandort bereitgestellt wurden; diese werden unten durch Abschnitt 7 geregelt.

2.3.1. Wenn die Provision bereits gezahlt wurde, haftet der säumige Partner für einen Betrag in Höhe der zu zahlenden Provision und/oder sonstigen Gebühr(en) und/oder Kosten im Zusammenhang mit seinen nicht erfüllten Verpflichtungen, der mit der nächsten an den säumigen Partner zu zahlenden Provision oder mit der/den bereits an den säumigen Partner gezahlten Provision(en) verrechnet und davon abgezogen werden kann.

2.3.2. Falls die Provision zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung noch nicht an den säumigen Partner gezahlt wurde, haftet dieser Partner für einen Betrag, der der zu zahlenden Provision und/oder anderen Gebühren und/oder Kosten entspricht, die durch seine nicht erfüllten Verpflichtungen entstanden sind. Dieser Betrag kann mit der ausstehenden Provision die an den säumigen Partner zu zahlen sind, verrechnet und von diesen abgezogen werden.

2.3.3. Bounce behält sich außerdem das Recht vor, das Konto des säumigen Partners zu kündigen, falls ein Partner seinen Verpflichtungen aus einer bestehenden Buchung auch dann nicht nachkommt, wenn dem Partner nach einer Mahnung eine angemessene Frist gesetzt wurde, um dies zu tun, und falls die Verpflichtungen nach Ablauf der Mahnfrist immer noch nicht erfüllt sind.

2.4. Jeder Partner erkennt an und stimmt zu, dass er (i) während der Laufzeit dieses Vertrags und bis zu einem (1) Jahr nach dessen Beendigung nicht an einem Dienst, einer Website, einer App oder einer Plattform eines Dritten teilnimmt oder eine solche betreibt, die dieselben oder ähnliche Dienste wie Bounce anbietet, und/oder (ii) keinen eigenen Dienst, keine eigene Website, App oder Plattform einrichtet oder betreibt, die dieselben oder ähnliche Dienste wie Bounce anbietet. Diese Einschränkung gilt nicht für Dienste, Websites und mobile Anwendungen, die von Bounce betrieben werden und/oder mit Bounce in Verbindung stehen.

2.5. Jeder Partner erkennt an und stimmt zu, dass er keine Dienstleistungen für Kunden oder Personen, die von Bounce vorgestellt werden, erbringt, es sei denn, diese Dienstleistungen werden über die Bounce-Plattform abgewickelt.

2.6. Der Partner darf keine falschen oder irreführenden Aussagen über die Qualität, Leistung oder andere Eigenschaften der Bounce-Plattform oder der Dienste machen.

2.7. Falls der Partner gegen Abschnitt 2.4, 2.5 und/oder 2.6 verstößt, ungeachtet anderer Rechte und Rechtsmittel, die dieser hat, darf Bounce (i) eine vollständige Rückerstattung von der/den Provision(en) die dem Partner von Bounce gezahlt wurden oder gezahlt werden sollen und/oder (ii) das Konto des Bounce-Partners unmittelbar kündigen.

2.8. Die Partner verpflichten sich, die von Bounce bereitgestellten Marketingmaterialien gut sichtbar zu präsentieren.

2.8.1. Die Partner erhalten eine angemessene Menge an Marketingmaterialien. Die Partner verpflichten sich, das Marketingmaterial nicht zu verändern. 

2.8.2. Das Marketingmaterial bleibt Eigentum von Bounce und ist auf dessen Verlangen zurückzugeben. Sollte das Marketingmaterial nach einer Aufforderung von Bounce nicht unverzüglich zurückgegeben werden, müssen die Partner entweder (i) das Marketingmaterial an Bounce zurücksenden und die damit verbundenen Rücksendekosten tragen oder (ii) Bounce bitten, das gesamte Marketingmaterial von den Partnerstandorten abzuholen und die damit verbundenen Abholkosten zu übernehmen.

2.8.3. Bounce bietet dem Partner möglicherweise von Zeit zu Zeit gewisse hochwertige oder permanente Einrichtungen an, wie zum Beispiel Außenbeschilderung oder andere markenbezogene Vorrichtungen („Spezielle Marketingmaterialien“).

(a) Wo der Partner dem Erhalt oder der Ausstellung von jeglichen speziellen Marketingmaterialien zustimmt, erkennt der Partner an, dass solche Materialien zusätzliche Produktions- oder Installationskosten umfassen, welche bei Bounce anfallen. Sollte sich ein Partner nach der Installation später entscheiden, diese Materialien ohne triftigen Grund zu entfernen oder zu verändern, darf Bounce einen angemessenen Teil dieser Kosten erstattet erhalten, einschließlich Produktions-, Lizenzierungs- oder Installationskosten. Jegliche Rückgewinnung soll sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränken und können gemäß Abschnitt 5 (Finanzielle Bestimmungen) von der Provision des Partners abgezogen werden. Falls die Provision des Partners diese Kosten nicht vollständig abdecken, kann Bounce eine direkte Entschädigung für den Restbetrag anfordern.

(b) Spezielle Marketingmaterialien müssen für einen Mindestzeitraum von zwei (2) Jahren ab Zeitpunkt der Installation installiert und sichtbar bleiben, sofern es nicht anderweitig von Bounce schriftlich genehmigt wurde.

(c) Der Partner kann das Installieren von speziellen Marketingmaterialien nur dann ablehnen bzw. diese nur dann entfernen, wenn dies durch das geltende Recht, durch Regulierungen oder einer Anordnung von einer Fachbehörde erforderlich ist, und der Partner muss offizielle Dokumente vorlegen, welche diese Einschränkung(en) belegen. Bounce behält sich das Recht vor, die Gültigkeit einer solchen Begründung zu verifizieren.

(d) Jegliche Brüche dieses Unterabschnitts können zur Suspendierung oder Kündigung des Kontos vom Partner und zu Entschädigungsverpflichtungen wie oben beschrieben führen.

2.9. Jegliches Verhalten, das Gewalt, sexuelles Fehlverhalten, Belästigung, Betrug, Diskriminierung oder sonstige betrügerische, illegale oder unsichere Aktivitäten im Rahmen der Nutzung der Bounce-Plattform umfasst, kann zum sofortigen Entzug Ihres Zugangs zur Bounce-Plattform führen. Sollten die Strafverfolgungsbehörden involviert sein, wird Bounce bestmögliche Unterstützung bei deren Ermittlungen leisten.

2.9.1. Zu betrügerischen Handlungen zählen unter anderem das Erstellen von Scheinkonten zu betrügerischen Zwecken, das unrechtmäßige Einfordern von Provisionen und/oder Gebühren oder Kosten, das absichtliche Anfordern von betrügerischen oder gefälschten Buchungen, Aktivitäten, die darauf abzielen, das normale Funktionieren der Bounce-Plattform oder Schließfächer zu stören oder zu manipulieren, das Anfechten von Provisionen und/oder Gebühren oder Kosten aus betrügerischen oder unrechtmäßigen Gründen, das Erstellen von unzulässigen Doppelkonten oder das Fälschen von Dokumenten, Aufzeichnungen oder anderen Daten zu betrügerischen Zwecken.

3. SICHERHEIT UND SCHUTZ

3.1. Jeder Partner verpflichtet sich, angemessene Sorgfalt anzuwenden, um die Sicherheit aller Kundeneigentümer zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten, die an den Partnerstandorten gelagert werden, und sicherzustellen, dass diese sicher aufbewahrt werden.

3.2. Kunden dürfen die Dienste nicht zur Aufbewahrung von verbotenen Gegenständen nutzen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind. Partner haben das Recht, das Eigentum der Kunden in deren Anwesenheit zu überprüfen und können von den Kunden eine Bestätigung verlangen, dass ihr Eigentum keine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten verbotenen Gegenstände enthalten. Wenn der Partner Grund zur Annahme hat, dass das Eigentum des Kunden ein verbotener Gegenstand ist oder einen solchen enthält, kann der Partner die Aufbewahrung des Eigentums nach billigem Ermessen ablehnen, ohne dem Kunden gegenüber haftbar zu sein. Der Partner muss eine solche Ablehnung und den Grund dafür unverzüglich Bounce melden, sowie jede andere verdächtige Aktivität, die dem Partner in Bezug auf das Kundeneigentum, dem Schutz und/oder die Sicherheit des Partners auffällt, indem er partnersupport@bounce.com kontaktiert.


3.3. Gegenstände und der Kundeneigentum, welcher in Schließfächern an Orten gelagert wird, welche von Bounce oder Partnerstandorten verwaltet werden, können nach Bestimmung von Bounce, dem Partnerstandort oder dem Schließfachbetreiber Einschränkungen bezüglich der Größe, Ausmaße und erlaubten Gegenstände haben. Solche Einschränkungen werden Kunden über die Bounce-Plattform vor der Buchung mitgeteilt oder sind online verfügbar.

4. QUALITÄTSSTANDARD  

4.1. Die Partner verpflichten sich, einen hohen Qualitätsstandard für die Dienstleistungen zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere das Aufrechterhalten hoher Kundenbewertungen, eine hohe Qualität bei den Räumlichkeiten des Partnerstandorts, eine hohe Anzahl zufriedenstellender Kundenrezensionen, eine geringe Anzahl von unbedienten Buchungen sowie das Nichtannehmen von Buchungen und Kunden außerhalb der Bounce-Plattform.

5. ZAHLUNG UND PROVISION

5.1. Die Partner stimmen ausdrücklich zu, dass alle finanziellen Transaktionen zwischen den Parteien durch Stripe, einen Drittanbieter von elektronischem Geld, abgewickelt werden, der ein in die Bounce-Plattform integriertes Zahlungssystem bereitstellt. Die Zahlungsabwicklungsdienste für Partner auf der Bounce-Plattform werden von Stripe angeboten und unterliegen der Stripe Connected Account Agreement, die die Nutzungsbedingungen von Stripe enthält (gemeinsam die „Stripe-Servicevereinbarung“). Partner sind verpflichtet, das Onboarding für Stripe Connect abzuschließen und ihre Zahlungs- und Geschäftsdaten bei Stripe einzugeben, um direkte Einzahlungen von Provisionen im Zusammenhang mit den Services zu ermöglichen.

5.2. Durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen erklären Sie sich mit der Stripe-Servicevereinbarung einverstanden. Sie verpflichten sich, Bounce genaue und vollständige Informationen über sich und Ihr Unternehmen bereitzustellen und ermächtigen Bounce, Informationen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Zahlungsabwicklungsdienste von Stripe weiterzugeben.

5.3. Bounce wird nicht von einer Finanzaufsichtsbehörde reguliert. Jegliche Zahlungsdienste, die eine Genehmigung, Lizenz oder Registrierung erfordern, werden von Stripe bereitgestellt. Bounce ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt („PSD2“). Bounce agiert als technischer Dienstleister, der über die Bounce-Plattform die Bereitstellung von Zahlungsdiensten durch Stripe im Sinne von Artikel 3(j) PSD2 unterstützt.

5.4. Der Anspruch auf die jeweilige Provision entsteht sobald ein Kunde die Zahlung für die Dienstleistung abgeschlossen hat und der Partner die Dienstleistung erbracht hat. Rückbuchungen durch den Kunden führen zu entsprechenden Rückbuchungsgebühren und zur Rückbuchung der Zahlung, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Bounce ist in keinem Fall verpflichtet, dem Partner Kosten zu erstatten, die bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dieser Bedingungen entstanden sind, es sei denn, Bounce hat der Kostenübernahme ausdrücklich zugestimmt.

5.5. Vorausgesetzt, dass die Partner das Stripe Connect Onboarding vollständig abgeschlossen, ihre Zahlungs- und Geschäftsdaten in Stripe eingegeben und ihre Verpflichtungen gemäß diesen und allen anderen anwendbaren Bedingungen erfüllt haben, erfolgt die Zahlung der Provisionen an die Partner zu Beginn jedes Monats. Die Zahlungen werden in der vereinbarten Währung geleistet und unterliegen allen geltenden Gesetzen und Vorschriften.

5.6. Partner ermächtigen Bounce, über Stripe Berichtigungen und Anpassungen vorzunehmen und Konten der Partner als Schulden abzuschreiben, sofern Bounce dies für angemessen hält. Soweit gesetzlich zulässig, stimmen die Partner zu, dass Bounce dem Stripe-Konto des Partners alle Beträge, die ihm zuvor im Zusammenhang mit solchen Wertberichtigungen, Anpassungen oder Schulden gezahlt oder gutgeschrieben wurden, zurückbucht.

5.7. Partner dürfen in keinem Fall Zahlungen von Kunden in Form von Bargeld, Direktüberweisungen, Kartenzahlungen auf eigenen Zahlungsterminals oder anderen Zahlungsmitteln, die nicht von Bounce genehmigt wurden, annehmen oder anfordern. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zur Löschung des Bounce-Kontos des Partners führen.

5.8. Wenn Bounce feststellt, dass ein Partner wissentlich an der Annahme oder Einforderung von Zahlungen direkt von Kunden außerhalb der Bounce-Plattform beteiligt ist, verpflichtet sich der Partner, (i) Bounce unmittelbar die entsprechende Provision zu zahlen, die fällig gewesen wäre, wenn die Buchung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen durchgeführt worden wäre; (ii) Bounce für Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben zu kompensieren, die im Zusammenhang mit solchen Verhalten, mit der Annahme oder Einforderung von Zahlungen direkt von Kunden außerhalb der Bounce-Plattform entstehen. Solches Verhalten stellt eine wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar und, Bounce behält sich das Recht vor, unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, das Konto des Partners unmittelbar zu suspendieren oder zu kündigen und jegliche ausstehenden Provisionen in Verbindung mit einer solchen Verletzung einzubehalten oder aufzurechnen.

6. LAGERUNG

6.1. Partner dürfen Kundeneigentum annehmen und sicher einlagern, sofern dieser Dienst von Kunden über die Bounce-Plattform bei Partnerstandort(en) erworben wurde oder eine Buchung abgeschlossen wurde.

6.2. Bittet ein Kunde um die Annahme und sichere Aufbewahrung seines Eigentums, wird der Partner (i) die Reservierung des Kunden verifizieren, indem er die von Bounce über die Bounce-Plattform gesendete Buchungsbestätigung bestätigt; (ii) den Kunden auf der Bounce-Plattform einchecken; (iii) das Eigentum des Kunden mithilfe von Anhängern oder einer anderen von Bounce genehmigten Verfolgungsmethode zu der entsprechenden Buchung zuordnen und erkennbar machen (iv) das Eigentum des Kunden an einem sicheren Ort einlagern; (v) den Kunden auf der Bounce-Plattform auschecken und (vi) das Kundeneigentum in dem Zustand zurückgeben, in dem es empfangen wurde, wenn der Kunde dies verlangt und die entsprechenden Buchung(en) oder den/die entsprechenden Anhänger vorlegt. In Ausnahmefällen kann der Partner aufgefordert werden, das Kundeneigentum gemäß der Anweisungen von Bounce an Bounce oder dessen autorisierten Kurier für den Transport zu überreichen. Partner können aufgefordert werden, Kundeneigentum an Bounce oder dessen autorisierten Kurier zum Transport zu überreichen, in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Bounce, ob entsprechend einer separaten Lieferdienstvereinbarung oder einer Ad-Hoc-Lieferdienstleistung, welche von Bounce ausgemacht wurde.

6.3. Partner dürfen Kundeneigentum auch ohne vorherige Buchung annehmen und sicher einlagern. In solchen Fällen muss der Partner den Kunden auf https://bounce.com verweisen, um eine Buchung vorzunehmen, oder den Kunden auffordern, einen QR-Code zu scannen, um die Buchung zu erfassen. Abschnitt 6.2 bleibt selbst ohne vorherige Buchung vollständig anwendbar.

6.4. Partner dürfen nur Kundeneigentum annehmen, das vor Betreten des Partnerstandorts oder direkt am Partnerstandort über die Bounce-Plattform gebucht und registriert wurde. Die Annahme und Lagerung von Kundeneigentum ohne Aufzeichnung in der Bounce-Plattform wird als Verstoß gegen diese Bedingungen angesehen. Partner setzen sich auch der Haftung aus, da der Gepäckschutz nicht für Kundeneigentum gilt, das nicht über die Bounce-Plattform gebucht und registriert wurde.

6.4.1. Falls Partner das Eigentum eines ungebuchten und unangemeldeten Kunden annehmen, behält sich Bounce das Recht vor, Partner nicht mehr aufzulisten.

6.4.2. Akzeptiert der Partner nicht gebuchtes und nicht registriertes Kundeneigentum, behält sich Bounce außerdem das Recht vor, nach alleinigem Ermessen den Gepäckschutz für alle Buchungen zu entfernen, die am selben Tag am Partnerstandort durchgeführt wurden.

6.5. Partner haben Anspruch auf eine Provision für die Nutzung und Buchung dieses Dienstes durch jeden Kunden am Partnerstandort, vorausgesetzt, dass diese Bedingungen eingehalten werden.

6.6. Partner haben das Recht, das Eigentum des Kunden, das nach dem vom Kunden festgelegten Abreisedatum und -zeitpunkt zurückgelassen wird, zu entsorgen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Werktagen Kontakt aufgenommen hat. Die Partner sind sich darüber im Klaren und erklären sich damit einverstanden, dass Bounce nicht für eine Entschädigung verantwortlich ist, falls sich die Partner dazu entschließen, das Kundeneigentum zu behalten.

7. SCHLIEẞFÄCHER

7.1. Bounce kann Schließfächer für die temporäre Aufbewahrung vom Kundeneigentum durch die Bounce-Plattform verfügbar machen. Schließfächer können an Standorten angeboten werden, welche von Bounce verwaltet werden oder Partnerstandort(en). Schließfächer können im Besitz oder Betrieb von Bounce, einem Partner oder einem Drittbetreiber sein, wie anwendbar. 

7.2. Abgesehen davon, wie es in einer separaten Schließfach-bezogenen Vereinbarung vereinbart wurde gilt Folgendes für Partner welche Schließfächer an ihren Partnerstandort(en) bereitstellen:

  • Sie müssen kein Kundeneigentum, welches in Schließfächern gelagert wird, akzeptieren, verarbeiten, markieren, einchecken oder auschecken;
  • Kundeneigentum, welches in Schließfächern gelagert wird, ist nicht in der Obhut oder Kontrolle der Partner;
  • sie sind nicht dazu verpflichtet, Kundendienst für die Schließfächer zu stellen; vorausgesetzt, dass Partner eingeschränkte, beiläufige Hilfe bereitstellen, wie dem Weisen von Kunden zu den Schließfächern oder das Informieren dieser, wie sie eine Buchung über die Bounce-Plattform einleiten, und dass die Partner angemessen mit Bounce oder dem Schließfachbetreiber bei Vorfällen kooperieren, welche den Zugriff oder die Abholung betreffen.

7.3. Die Haftbarkeit in Bezug auf Schließfächern wird alleinig durch die geltende Schließfach-bezogene Vereinbarung geregelt, zu dem Ausmaß, welche durch das geltende Recht bestimmt wird.

7.4. Wo Schließfächer für Kunden bei einem Partnerstandort verfügbar gemacht werden, soll der Partner nicht ungerechtfertigt den Zugriff von Kunden auf die Schließfächer während der Öffnungszeiten behindern, sofern nicht durch geltendes Gesetz erforderlich oder ausdrücklich mit Bounce vereinbart.

7.5. Das Kundeneigentum kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, welche in einer anderen Schließfach-bezogenen Vereinbarung festgelegt sind, welche diesen Abschnitt 7 im Bezug auf kommerzielle Bedingungen, standort-spezifische Anforderungen, Eigentum der Schließfächer, Wartungspflichten und anderen betrieblichen Sachverhalten überschreiben.

8. STEUERN

8.1. Die Partner erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass sie allein für die Ermittlung und Zahlung der anwendbaren Steuern sowie für die Erfüllung der Buchhaltungs- und Berichterstattungsanforderungen verantwortlich sind. Bounce kann und wird den Partnern keine steuerlichen oder buchhalterischen Ratschläge geben.

9. VERSICHERUNG

9.1. Jeder Partner ist für den Abschluss und die Aufrechterhaltung seiner Versicherung in Bezug auf die Dienste verantwortlich, insbesondere (i) die Überprüfung seiner relevanten Versicherungspolicen, um festzustellen, ob Schäden an seinem Eigentum, die durch gelagertes Kundeneigentum verursacht werden, abgedeckt sind; (ii) die Benachrichtigung aller relevanten Versicherer und anderer relevanter Dritter; und (iii) die Sicherstellung, dass alle anderen relevanten Versicherungspolicen ihn für Schäden, die durch gemäß diesen Bedingungen gelagerte Waren entstehen, decken. Vorsorglich wird angemerkt, dass Partner, welche Schließfächer besitzen oder betreiben, für den angemessenen Versicherungsschutz zum Betreiben eines solchen Schließfachbetriebs verantwortlich sind, sofern nicht anderweitig in einer separaten Schließfach-bezogenen Vereinbarung vereinbart.

10. GEISTIGES EIGENTUM

10.1. Im Verhältnis zwischen den Parteien besitzt und bewahrt Bounce ausschließlich sämtliche Rechte, Titel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten, die in der Bounce-Plattform (wie oben definiert) verkörpert sind oder mit ihr in Zusammenhang stehen (einschließlich der Namen, Marken oder Werke von Bounce), sowie allen anderen Materialien oder Informationen, die dem Partner von Bounce zur Verfügung gestellt werden oder zu denen er in Verbindung mit diesen Bedingungen und den Diensten anderweitig Zugang hat (insbesondere diesen Bedingungen und unseren häufig gestellten Fragen/„FAQs“).

10.2. Die Partner gewähren Bounce hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz, die Profilinformationen des Partners auf der Bounce-Plattform und anderweitig in Verbindung mit der Vermarktung, dem Angebot und der Bereitstellung der Bounce-Plattform und der Ermöglichung der Dienste zu vervielfältigen, für die Zwecke der Formatierung zu ändern, zu verbreiten, abgeleitete Werke davon zu erstellen, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen und anderweitig zu nutzen. Der Partner behält sich alle anderen Rechte, einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum, an den Profilinformationen vor.

10.3. Sowohl Bounce als auch die Partner haben das Recht, in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass der Partner ein autorisierter Anbieter von Partnerschaftsstandorten ist, und die Verfügbarkeit der Dienste an diesen Partnerschaftsstandorten unter den Bounce-Marken zu bewerben. Die Partner dürfen keine Bounce-Marken von den Materialien, die Bounce den Partnern zur Verfügung stellt, verändern oder entfernen. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieses Abschnitts gewähren die vorliegenden Bedingungen dem Partner keinerlei Rechte, Titel oder Anteile an einer Bounce-Marke, und der gesamte Geschäftswert, der mit der Nutzung der Bounce-Marken durch den Partner verbunden ist, steht ausschließlich Bounce zu. Der Partner darf zu keiner Zeit eine Bounce-Marke oder deren Registrierung anfechten oder andere dabei unterstützen, diese anzufechten, oder versuchen, Marken, Zeichen oder Handelsnamen zu registrieren, die einer Bounce-Marke zum Verwechseln ähnlich sind. Partner müssen alle Darstellungen von Bounce-Marken, die sie zu verwenden beabsichtigen, zur Genehmigung des Designs, der Farbe und anderer Details vorlegen oder exakte Kopien der von Bounce verwendeten Marken verwenden.

11. VERTRAULICHKEIT

11.1. Der Partner erkennt an, dass er im Zusammenhang mit den Diensten Zugang zu bestimmten Informationen und Materialien hat, die unter anderem die Plattform und die Dienste von Bounce, Pläne, Kunden, Technologien und Produkte umfassen können, die vertraulich und von erheblichem Wert für Bounce sind. Der Partner darf solche vertraulichen Informationen von Bounce in keiner Weise für sich selbst oder für Dritte nutzen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Ausübung seiner Rechte gemäß diesen Bedingungen erforderlich.

11.2. Der Partner darf solche vertraulichen Informationen von Bounce nicht an Dritte weitergeben.

11.3. Der Partner ist verpflichtet, (i) alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu schützen; (ii) angemessene Verfahren zu implementieren, um die Offenlegung, die unbefugte Vervielfältigung, den Missbrauch oder die Entfernung der vertraulichen Informationen von Bounce zu verhindern, und (iii) die vertraulichen Informationen von Bounce nur an diejenigen seiner Mitarbeiter weiterzugeben, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, damit der Partner seine Verpflichtungen erfüllen oder seine Rechte im Rahmen dieser Bedingungen ausüben kann, und die an eine schriftliche Vereinbarung gebunden sind, die die vertraulichen Informationen von Bounce mindestens ebenso gut schützt wie die in diesen Bedingungen dargelegten.

11.4. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen sind die Partner verpflichtet, mindestens dieselben Verfahren und den gleichen Sorgfaltsgrad anzuwenden, den sie zur Verhinderung der Offenlegung und des Missbrauchs vertraulicher Informationen einsetzen

11.5. Im Falle einer Kündigung darf der Partner keine vertraulichen Informationen von Bounce für irgendwelche Zwecke verwenden oder offenlegen. Verstößt der Partner gegen eine seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Vertraulichkeit oder die Verwendung solcher vertraulicher Informationen, ist Bounce berechtigt, angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Interessen zu ergreifen, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, und der Partner muss Bounce für alle Verluste, Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten entschädigen und schadlos halten, die sich aus einem Verstoß des Partners gegen diese Bedingungen ergeben.

12. GARANTIEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS

12.1. Jede Partei versichert und gewährleistet, dass sie über alle notwendigen Befugnisse und Vollmachten verfügt, um diesen Bedingungen zuzustimmen, und dass diese Bedingungen nicht im Widerspruch zu einer anderen Vereinbarung stehen, an der diese Partei beteiligt ist. Der Partner versichert und gewährleistet, dass er qualifiziert ist, Geschäfte an den Partnerstandorten zu tätigen, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Versicherungen verfügt und dass er die Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise sowie in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Industriestandards erbringen wird.

12.2. Abgesehen von den ausdrücklichen Gewährleistungen in Abschnitt 12.1 lehnt Bounce hiermit alle Zusicherungen und Garantien in Bezug auf die Bounce-Plattform, die Dienste und diese Bedingungen ab, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig festgelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter.

13. ENTSCHÄDIGUNG

13.1. Bounce wird den Partner gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter verteidigen, die gegen den Partner vorgebracht werden, soweit diese Ansprüche behaupten, dass die Bounce-Plattform oder die Nutzung der Plattform durch den Partner oder die Kunden Patente oder Urheberrechte Dritter verletzen, und Bounce wird den Partner von allen Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben freistellen, die von einem zuständigen Gericht in Bezug auf solche Ansprüche zugesprochen werden oder denen Bounce im Rahmen der Beilegung solcher Ansprüche zustimmt.

13.2. Der Partner wird Bounce gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter verteidigen oder diese nach seinem Ermessen regeln, soweit diese Ansprüche Tatsachen behaupten, die eine Verletzung der Gewährleistungen des Partners gemäß Abschnitt 12.1 darstellen würden, und der Partner wird Bounce von allen Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben freistellen, die von einem zuständigen Gericht in Bezug auf solche Ansprüche zugesprochen werden oder denen der Partner bei der Regelung solcher Ansprüche zustimmt.

13.3. Jede Partei, die gemäß Abschnitt 13 als entschädigte Partei auftritt, wird der anderen Partei (i) alle Ansprüche, für die sie eine Entschädigung beantragt, unverzüglich schriftlich mitteilen; (ii) die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Beilegung solcher Ansprüche ausüben; und (iii) alle von der entschädigenden Partei im Zusammenhang mit der Verteidigung und Beilegung solcher Ansprüche vernünftigerweise angeforderten Informationen und Unterstützung auf Kosten der entschädigenden Partei bereitstellen.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

14.1. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet keine der Parteien für die Kosten von Ersatzwaren oder -dienstleistungen oder für Folgeschäden, besondere, zufällige oder indirekte Schäden, wie auch immer diese verursacht wurden, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, selbst wenn eine Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall darf die Haftung einer Partei, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergibt, den Betrag übersteigen, der an die Partner gemäß diesen Bedingungen gezahlt wurde oder zu zahlen ist. Diese Beschränkungen gelten ungeachtet des Fehlens des wesentlichen Zwecks der beschränkten Rechtsmittel. Die Parteien sind sich einig, dass die vorstehenden Beschränkungen eine angemessene Risikoverteilung im Rahmen dieser Bedingungen darstellen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Abschnitte 10, 11 und 13 verursacht wurden.

15. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

15.1. Dieser Vertrag gilt für ein (1) Kalenderjahr ab dem Datum der Unterzeichnung oder ab dem Datum, an dem die Partner diese Bedingungen akzeptieren, und verlängert sich automatisch um ein (1) Kalenderjahr, sofern nicht mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf eine der Parteien kündigt.

15.2. Jede Partei kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen.

15.3. Im Falle einer Kündigung durch einen Partner vor Ablauf der dreißig (30) Tage vorhergehenden schriftlichen Mitteilung, die zu nicht bedienten Buchungen führt, erkennen die Partner an und erklären sich damit einverstanden, dass die Provision(en) in Bezug auf diese verfallen. Partner können auch für Kosten haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbekosten, die für Bounce entstanden sind, weil der Partner den Vertrag vor Ablauf der dreißig (30) Tage vor der schriftlichen Mitteilung gemäß Abschnitt 15(2) gekündigt hat.

15.4. Wenn eine Partei diese Bedingungen wesentlich verletzt, kann die andere Partei diese Vereinbarung sofort kündigen.

15.5. Nach der Kündigung hat der Partner vorbehaltlich aller Bestimmungen dieser Bedingungen insbesondere Anspruch auf Provision(en) für die vor der Kündigung erbrachten Leistungen. Bounce kann die Zahlung von Provisionen für einen Zeitraum von bis zu sechs (6) Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zurückhalten, wenn Bounce feststellt, dass ausreichende Gutschriften oder andere Anpassungen vorliegen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen.

15.6. Die Abschnitte 1, 3, 5 und 10.1, 11, 13, 14, 15.3 und 15.5 sowie 17.1, 17.5 und 17.6 gelten auch nach einer Kündigung dieses Vertrags. Bei Beendigung dieses Vertrags ist der Partner verpflichtet, unverzüglich: (i) jede weitere Nutzung der Bounce-Marken einzustellen; (ii) jegliche Werbung oder Vermarktung der oder im Zusammenhang mit den Diensten einzustellen; (iii) alle Materialien im Zusammenhang mit den Diensten, einschließlich aller vertraulichen Informationen, zurückzugeben oder zu vernichten; und (iv) alle Marketingmaterialien zurückzugeben und gegebenenfalls die damit verbundenen Kosten zu tragen und/oder anzuerkennen und zu akzeptieren, dass Bounce nach eigenem Ermessen alle Marketingmaterialien am teilnehmenden Standort des Partners abholen kann.

16. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

16.1. Vorbehaltlich anderslautender zwingender lokaler Vorschriften unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen Kaliforniens und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von Kalifornien die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben.

17. VERSCHIEDENES

17.1. Die Beziehung zwischen den Parteien im Rahmen dieser Bedingungen ist die eines unabhängigen Unternehmers. Keine der Parteien wird als Angestellter oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei angesehen, und keine der Parteien hat das Recht, die Befugnis oder die Autorität, eine Verpflichtung oder Verantwortung im Namen der anderen Partei zu übernehmen.

17.2. Dieser Vertrag darf vom Partner nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bounce abgetreten, unterlizenziert oder übertragen werden. Jeder Versuch einer Abtretung, der gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Diese Vereinbarung kann von Bounce an Investoren oder verbundene Unternehmen von Bounce frei abgetreten oder anderweitig übertragen werden.

17.3. Jeder Verzicht auf die Bestimmungen dieser Bedingungen oder auf die Rechte oder Rechtsmittel einer Partei im Rahmen dieser Bedingungen bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Das Versäumnis, die Nachlässigkeit oder die Verzögerung einer Partei, die Bestimmungen dieser Bedingungen oder ihre Rechte oder Rechtsmittel zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, wird nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Partei im Rahmen dieser Bedingungen ausgelegt und beeinträchtigt in keiner Weise die Gültigkeit der gesamten oder eines Teils dieser Bedingungen oder das Recht dieser Partei, spätere Maßnahmen zu ergreifen.

17.4. Sollte sich eine Klausel, Bedingung oder Bestimmung in diesen Bedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, werden sich die Parteien nach Treu und Glauben bemühen, sich auf solche Änderungen zu einigen, die die in diesen Bedingungen zum Ausdruck gebrachten Absichten so weit wie möglich erhalten. Sollten sich die Parteien nicht auf eine solche Änderung einigen können, wird die ungültige Bedingung oder Bestimmung von den übrigen Bedingungen und Bestimmungen abgetrennt, die dann weiterhin gültig und durchsetzbar sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17.5. Diese Bedingungen ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Einige Partner können aufgefordert werden, zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren, die jedoch die vorliegenden Bedingungen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

17.6. Wir können beschließen, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Wenn wir beschließen, größere Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen, werden wir Sie fünfzehn (15) Tage im Voraus schriftlich darüber informieren.

Dieses Dokument ist eine Übersetzung, die nur zu Informationszwecken dient. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt die englische version als der endgültige und rechtsgültige Text.